Finanz- und Gebührenordnung | |
des Schützenverein Finsterbergen
1926 e.V. |
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1. Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr Alle
beim Vereinsvorstand eingehenden Aufnahmeanträge verpflichten den Antragsteller nach Annahme seines Antrages zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ab dem angebrochenen Quartal. Zur
Anlage eines Zweckvermögens gemäß Satzung werden Vereinsmitglieder
die gleichzeitig dem Bund Deutscher Sportschützen e.V. (BDS) beitreten,
zahlen zusätzlich einmal jährlich den jeweiligen BDS-Mitgliedsbeitrag
(derzeit 33,00 € p.a.) Die Beiträge werden per Dauerauftrag von den Mitgliedern auf das Konto des Schützenvereins eigenständig überwiesen. 2. Laufende Kosten Aus den eingenommenen Mitgliedsbeiträgen bestreitet der "Schützenverein Finsterbergen 1926 e.V." für seine Mitglieder alle Aufwendungen bezüglich Beiträgen und Versicherungsbeiträgen an den "Thüringer Schützenbund e.V." sowie den "Landessportbund Thüringen e.V.. BDS Beiträge werden gesondert abgeführt. Laufende Kosten beim Besuch
an einem Schießstand z.B. für Munition und Leihwaffen trägt jeder Schütze selbst. 3. Außerordentliche Kosten und Investitionen Für die Bestreitung
außerordentlicher Kosten und Investitionen ist ein Antrag im Rahmen einer Mitgliederversammlung einzubringen. |
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