Finanz- und Gebührenordnung  
 
des Schützenverein Finsterbergen 1926 e.V.
 


Beitragsänderung
Gültigkeit ab 01.07.2024

1. Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr

Alle beim Vereinsvorstand eingehenden Aufnahmeanträge verpflichten den Antragsteller nach Annahme seines Antrages zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ab dem angebrochenen Quartal.
Nach Ablauf einer 6 monatigen beiderseitigen Probezeit entscheiden Antragsteller und Vorstand über die endgültige Aufnahme in den Verein.
Erst danach wird eine einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

Zur Anlage eines Zweckvermögens gemäß Satzung werden
Mitgliedsbeiträge
in Höhe von 25,00 € pro angefangenem Quartal erhoben.

Vereinsmitglieder die gleichzeitig dem Bund Deutscher Sportschützen e.V. (BDS) beitreten, zahlen zusätzlich einmal jährlich den jeweiligen BDS-Mitgliedsbeitrag (derzeit 33,00 € p.a.)

Für Jugendlichen bis einschließlich 18. Lebensjahr werden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 10,00 € pro angefangenem Quartal erhoben.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € fällig.

Die Beiträge werden per Dauerauftrag von den Mitgliedern auf das Konto des Schützenvereins eigenständig überwiesen.
Der Mitgliedsbeitrag von 25 € ist vierteljährlich fällig.
Mitglieder die zusätzlich der BDS-Gruppe des Vereines beigetreten sind, überweisen den Jahresbeitrag im Dezember für das Folgejahr.

Konto: Schützenverein Finsterbergen e.V.
IBAN: DE46 8205 2020 0300 0714 00 BIC: HELADEF1GTH
Kreissparkasse Gotha

2. Laufende Kosten

Aus den eingenommenen Mitgliedsbeiträgen bestreitet der "Schützenverein Finsterbergen 1926 e.V." für seine Mitglieder alle Aufwendungen bezüglich Beiträgen und Versicherungsbeiträgen an den "Thüringer Schützenbund e.V." sowie den "Landessportbund Thüringen e.V.. BDS Beiträge werden gesondert abgeführt.

Laufende Kosten beim Besuch an einem Schießstand z.B. für Munition und Leihwaffen trägt jeder Schütze selbst.
Hiervon ausgenommen ist unser hauseigener Luftdruckwaffenschießstand, der allen Vereinsmitgliedern kostenfrei zur Verfügung steht.
Munition kann vom Verein käuflich erworben werden.
Alle anfallenden Kosten in Zusammenhang mit Schießtraining, Sachkundelehrgang, Waffenbesitzkarte etc.
übernimmt jeder Schütze selbst.

3. Außerordentliche Kosten und Investitionen

Für die Bestreitung außerordentlicher Kosten und Investitionen ist ein Antrag im Rahmen einer Mitgliederversammlung einzubringen.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung dem zustimmt.