Fragen und Antworten zur Sachkunde

Inhalt

A Waffenrechtliche Fragen

I Allgemeine waffenrechtliche Begriffe

II Kennzeichnung von Schußwaffen und Munition

III Erwerben und Überlassen von Schußwaffen und Munition

IV Führen von Schußwaffen

V Schießen

VI Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schußwaffen und Munition

VII Sicherung gegen Abhandenkommen von Schußwaffen und Munition und sonstige Pflichten des Waffen und Munitionsbesitzers

VIII Verbotene Gegenstände


B Waffentechnische Fragen


IX Einteilung der Schußwaffen und Technische Waffenbegriffe

X Handhabung der Schußwaffen

XI Ballistik

XII Langwaffen

XIII Kurzwaffen

XIV Munition

A Waffenrechtliche Fragen


I Allgemeine waffenrechtliche Begriffe

1) Was sind Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes ?

Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


2) Wann geht die Schußwaffeneigenschaft einer Waffe verloren ?

Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn alle wesentlichen Teile so verändert sind, daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können.


3) Welches sind die "wesentlichen Teile" herkömmlicher Schußwaffen ?

Wesentliche Teile sind:

- der Lauf

- der Verschluß

- das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn letztere nicht Bestandteil des Laufs sind

- das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des

Auslösemechanismus bestimmt sind, von Kurzwaffen.


4) Was sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes ?

Selbstladewaffen im Sinne des Waffengestzes sind Schußwaffen, bei denen nach dem ersten Schuß lediglich durch Betätigen des Abzuges weitere Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden können.


5) Was sind Einzellader ?

Einzellader sind Schußwaffen ohne Mehrladeeinrichtung, bei denen also die Patrone nach jedem Schuß mit der Hand durch eine neue erstzt werden muß, um mit der Waffe aus demselben Lauf einen weiteren Schuß abgeben zu können.


6) Was verstehen Sie unter einem Schalldämpfer ?

Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schußwaffen bestimmt sind.


7) Welche Arten von Munition unterscheidet das Waffengesetz ?

Das Waffengesetz unterscheidet:

- Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die das Geschoß enthalten),

- Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten),

- pyrotechnische Munition (Patronen-Munition, die ein pyrotechnisches Geschoß enthält, z.B. Leucht- u.Signalpatronen; Raketen, bei denen der Antrieb nach dem Abschuß durch die mitgeführte Ladung erfolgt, z.B. Vogelschreckraketen; Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten, z.B. Signalsterne,

- hülsenlose Treibladungen, wenn sie eine den Innenmaßen einer Schußwaffe angepaßte Form haben und zum Antrieb von Geschossen bestimmt sind (Preßlinge).


8) Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes ?

Geschosse im Sinne des Waffengesetzes sind:

1. feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder

2. gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen,

die zum Verschießen aus Schußwaffen bestimmt sind.


9) Was bedeutet "Erwerben" im Sinne des Waffengesetzes ?

Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, wer die tatsächliche Gewalt über ihn erlangt.

10) Was bedeutet "Führen" im Sinne des Waffengesetzes ?

Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Gescxhäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.


11) Was bedeutet "Überlassen" im Sinne des Waffengesetzes ?


Im Sinne des Gestzes überläßt einen Gegenstand, wer die tatsächliche Gewalt über ihn einem anderen einräumt.


12) Was versteht man unter "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" ?

Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen.


II Kennzeichnung von Schußwaffen und Munition

13) Welche Kennzeichen trägt üblicherweise eine Schußwaffe ?

Auf einer Schußwaffe befinden sich üblicherweise folgende Kennzeichen:

1. Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im

Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2. die Bezeichnung der handelsüblichen Munition,

3. eine fortlaufende Nummer,

4. ein Beschußzeichen.


14) Was bedeutet des Beschußzeichen ?

Das Beschußzeichen bedeutet, daß die Schußwaffe auf Haltbarkeit, Handhabungssicherheit und Maßhaltigkeit behördlich geprüft worden ist.


15) Welche Kennzeichen müssen auf der Munition angebracht sein ?

Auf der Hülse der Munition müssen Hersteller- oder Händlerzeichen und die Bezeichnung der Munition angebracht sein.


16) Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit der Munition angebracht sein ?

Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen angebracht sein:

- das Hersteller- oder Händlerzeichen,

- das Fertigungszeichen,

- die Bezeichnung der Munition,

- die Anzahl der in der Verackungseinheit enthaltenen Patronen oder Kartuschen,

- das CIP-Prüfzeichen


17) Wann ist eine Schußwaffe erneut zum Beschuß vorzulegen ?

Eine Schußwaffe ist erneut durch Beschuß amtlich zu prüfen, wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instand gesetzt worden ist.


18) Welche zusätzlichen Angaben müssen auf Kartuschenmunition mit Reizstoffen angebracht sein ?

Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf sem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:

Blau = Munition mit CN,

Gelb = Munition mit CS,

Rot = sonstige Reizstoffmunition


19) Welche zusätzlichen Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Schrotmunition

angebracht sein ?

Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 65 mm bei den Kalibern 20 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 24 und kleiner.


III Erwerben und Überlassen von Schußwaffen und Munition

20) Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb einer Schußwaffe erforderlich ?

Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schußwaffe der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.


21) Für den Erwerb welcher Schußwaffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte ?

Grundsätzlich für den Erwerb aller Schußwaffen, ausgenommen Spielzeugwaffen, Vorderlader mit Lunten- und Funkenzündung, zugelassene Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen, ferner die übrigen nach §§ 1 - 4 der 1.WaffV von der Erwerbserlaubnis befreiten Schußwaffen und Schußwaffenteile.


22) Dürfen Schalldämpfer ohne Erlaubnis erworben werden ?

Der Erwerb von Schalldämpfern bedarf der Erlaubnis, die durch die Waffenbesitzkarte erteilt wird.


23) Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schußwaffe von einer Privatperson erworben hat ?

Der Erwerber ist verpflichtet, seine Waffenbesitzkarte innerhalb zweier Wochen der zuständigen Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels in die Waffenbesitzkarte vorzulegen.


24) Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schußwaffe von einem Händler erworben hat ?

Er ist verpflichtet, den Erwerb binnen zweier Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und seine waffenbesitzkarte vorzulegen.


25) Ist die Einfuhr von Schußwaffen und Munition aus einem fremden Wirtschaftsgebiet nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig ?


Nein ! Jedoch hat der Einführer erlaubnispflichtiger Schußwaffen seine Berechtigung zum Erwerb oder zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt durch eine Waffenbesitzkarte, einen Jagdschein oder eine Munitionserwerbsberechtigung nachzuweisen.


26) Was hat derjenige, der eine Schußwaffe auf einer Waffenbesitzkarte eingeführt hat, nach erfolgter Einfuhr zu veranlassen ?


Er hat die Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats der zuständigen Erlaubnisbehörde zur Eintragung des Erwerbs der eingeführten Schußwaffe vorzulegen.


27) Was haben Personen zu tun, die mit Schußwaffen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen ?

Diese Schußwaffen sind der Grenzdienststelle bei der Einreise und ggf. auch bei der Wiederausreise anzugeben. Auf Verlangen sind die Schußwaffen diesen Stellen vorzuführen.


28) Wer braucht bei der Einfuhr von Schußwaffen die Erwerbsberechtigung nicht nachzuweisen ?

Eine Erwerbsberechtigung brauchen u.a. nicht nachzuweisen:


1.Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik haben und die

a) nicht mehr als zwei Langwaffen und Munition durch das Bundesgebiet transportieren wollen,

b) Schußwaffen und Munition lediglich zu Sammlerveranstaltungen in das Bundesgebiet verbringen wollen,

2.Mitglieder von Schießsportverbänden für Schußwaffen und Munition, die sie für die Teilnahme an

internationalen Schießsportveranstaltungen benötigen.

29) Wie ist der Nachweis der Erwerbs- und Besitzberechtigung zu erbringen ?

Der Nachweis ist zu erbringen:

- für Schußwaffen durch die Waffenbesitzkarte,

- für Jagdwaffen durch den Jagdschein,

- für Munition durch die Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden Berechtigungsvermerk oder durch den

Jagdschein oder durch den Munitionserwerbsschein


30) Wem dürfen erlaubnispflichtige Schußwaffen überlassen werden ?

Solche Schußwaffen dürfen nur:

1. an Berechtigte (Waffenbesitzkarteninhaber, Jagdscheininhaber soweit es sich um Waffen handelt, die länger

als 60 cm sind, ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann),

2. an konzessionierte Waffenhändler,

3. einem Büchsenmacher zum Zweck der Instandsetzung,

4. einer Person zur sicheren Aufbewahrung sowie zum gewerbsmäßigen oder nichtgewerbsmäßigen Befördern zu

einem Berechtigten

überlassen werden.


31) Darf eine Schußwaffe ohne Beschußzeichen einem anderen überlassen werden ?

Nein ! Schußwaffen dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschußzeichen tragen, ausgenommen Schußwaffen, die vor dem 01. Januar 1891 hergestellt wurden, oder für die von einem Beschußamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, daß der Beschuß der Waffe nicht durchgeführt werden kann.


32) Was ist zu veranlassen, wenn eine Privatperson einer anderen berechtigten Privatperson eine Schußwaffe überläßt ?


Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.


33) Welche Anzeigepflicht hat der Waffenbesitzer bei der Überlassung von erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffen an einen Erwerber im Ausland oder bei der Versendung in das Ausland zu beachten ?


Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen oder wesentliche Teile solcher Waffen jemanden überläßt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.


34) Welche Staaten sind derzeit Mitglied des Europäischen Übereinkommens vom 28.Juni 1978 ?


Bundesrepublik Deutschland, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Zypern.


35) Dürfen Schußwaffen und Munition auf einer Schießstätte zum Schießen ohne Erlaubnis anderen überlassen werden ?


Ja, aber Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf der Schießstätte und Munition zum sofortigen Verbrauch auf der Schießstätte.


36) Welche Teile herkömmlicher Schußwaffen dürfen einzeln nur mit einer Waffen-besitzkarte erworben werden ?


Das sind:

- der Lauf,

- der Verschluß,

- das Patronen- oder Kartuschenlager,

- bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Auslösemechanismus

bestimmt ist,

- von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen.

37) Dürfen Sie als Finder eine Schußwaffe an sich nehmen? Was haben Sie zu veranlassen?


Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten oder der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abzuliefern.


38) Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb von Munition erforderlich?


Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition ein Munitionserwerbsschein erforderlich.


39) Welche Erlaubnisse berechtigen außerdem zum Erwerb von Munition ?


1. Jagdscheine für den Erwerb von Munition für Langwaffen, 2. Waffenbesitzkarten für die Waffen, für die in der Waffenbesitzkarte eine Munitionerwerbsbescheinigung eingetragen ist.


40) Wo kann Munition frei erworben werden?


Auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.


41) Woran ist erkennbar, daß die Munition zugelassen ist?


An dem auf der kleinsten Verpackungseinheit aufgebrachten CIP-Prüfzeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschußzeichen des jeweiligen Beschußamtes in Form einer Patrone, sofern die Munition von einem Beschußamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.


42) In welcher Verpackungsform darf Munition nur abgegeben werden ?


Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler)


Zusatz für Erwerber von Signalpistolen

43) Welche Signalpistolen können erlaubnisfrei erworben werden?


Das sind Signalwaffen, die das Zulassungszeichen der PTB tragen.


44) Wie sieht das Zuslassungszeichen aus ?


Zulassungszeichen für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 22 des Gesetzes


PTB

45) Welche Signalwaffen erhalten dieses Zulassungszeichen der PTB?


Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit größerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es der Waffenbesitzkarte.


46) Dürfen Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung ohne Erlaubnis erworben werden?


Nur dann, wenn das Geschoß mit der Klassenbezeichnung PM I gekennzeichnet ist.


47) Welche zusätzlichen Angaben müssen auf pyrotechnischer Munition angebracht sein?


Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist das Herstellungsjahr und die Verbrauchsdauer anzugeben. Ist bei pyrotechnischer Munition beider Klassen eine Kennzeichnung auf der Hülse nicht möglich, genügt die Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit; außerdem Kennzeichnung mit dem Bruttogewicht.


IV Führen von Schußwaffen

48) Wer benötigt in der Regel einen Waffenschein?


Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräumeoder seines befriedeten Besitztums eine Schußwaffe bei sich hat (führt).


49) Wie ist eine Schußwaffe von der Wohnung zur Schießstätte zu transportieren, wenn der Inhaber der Schußwaffe keinen Waffenschein hat?


Bei dem Transport darf die Schußwaffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit sein.


50) Unter welchen Voraussetzungen darf man in einem fremden Besitztum eine Schußwaffe ohne Waffenschein bei sich haben?


Unter der Voraussetzung, daß der über das Besitztum Verfügungsberechtigte dem zugestimmt hat.


51) Bedarf es zum "Bei-sich-haben" einer Schußwaffe im unverschlossenen Handschuhfach oder einer schußbereiten Waffe im verschlossenen Handschuhfach eines Kraftwagens eines Waffenscheines?


Ja!


52) Wann ist eine Waffe schußbereit ?


Wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in Trommel, Magazin oder Ptronenlager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt oder wenn sie gesichert ist.


53) Wann ist eine Waffe zugriffsbereit?


Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in einem Futteral untergebrachte Waffe.


54) Darf eine Waffe von einem anderen als dem Berechtigten zum Büchsenmacher transportiert werden ?


Ja, in diesem Fall wird die Schußwaffe von einem Berechtigten zu einem anderen Berechtigten nicht gewerbsmäßig befördert.


55) Darf der Berechtigte einem anderen eine Langwaffe zum Schießen auf einem Schießstand überlassen ?


Ja, wenn der andere die Waffe einem Berechtigten (Schießleiter) auf der Schießstätte zunächst übergibt.


56) Welche Legitimationspapiere sind beim Führen einer Schußwaffe mitzuführen ?


Personalausweis, Paß, Jagdschein oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte, erforderlichenfalls der Waffenschein.


57) Dürfen die Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Schußwaffen mit sich führen ?


Bei derartigen Veranstaltungen ist das Mitführen von Schußwaffen grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Hieb- und Stoßwaffen. Ausnahmen können von der Behörde erlaubt werden. Der Waffenschein ersetzt nicht diese Erlaubnis.


58) Was ist Notwehr ?


Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegen-wärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


59) Was ist ein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff"?


Jede unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.


60) Wie lange besteht die Notwehrsituation fort ?


Solange der Angriff dauert.


61) Muß der Schußwaffengebrauch in den Notwehrfällen unterbleiben, in denen der Angegriffene den Angriff auf andere Weise abwehren kann ?


Ja!


62) Muß im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schußwaffe der Angreifer gewarnt werden.


Soweit es die Umsätnde erlauben, soll vor dem Schußwaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuß oder auf andere Weise gewarnt werden.


63) Ist in Notwehrfällen, bei denen von der Waffe Gebrauch gemacht werden darf, die Abgabe eines "Todesschusses" möglich ?


Eine Tötung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet.


64) Besteht die Notwehrsituation auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ?


Nein! Bei Gefahr des Verlustets geringwertiger Gegenstände ist der Schußwaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.


65) Ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr gegenüber Kindern zulässig ?


Gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schußwaffe zu verzichten.


66) Ist Schußwaffengebrauch als Notwehr erforderlich, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann ?


In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr nicht geboten.


Zusatz für Erwerber von Signalpistolen

67) Ist das Führen von Signalpistolen erlaubnispflichtig ?


Das Führen von Signalpistolen ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 22 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen. Das sind also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patronen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.


V Schießen

68) Bedarf es zum Schießen einer besonderen Erlaubnis ?


Ja! Zum Schießen außerhalb von Schießstätten bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis.


69) Welche Papiere muß der Inhaber einer Erlaubnis zum Schießen mit sich führen ?


Schießerlaubnis, Waffenbesitzkarte, Personalausweis oder Paß.


70) Mit welchen Schußwaffen darf im befriedeten Besitztum ohne Schießerlaubnis geschossen werden ?


Mit Schußwaffen,


a) wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt,

oder

b) wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 4mm Waffen)

oder

c) aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm verschossen werden können,

wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.


VI Nicht gewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schußwaffen und Munition

71) Dürfen Schußwaffen auch von anderen als Waffenherstellern und Büchsenmachern verändert werden?


Ja, aber nur von Personen, die dazu eine Erlaubnis besitzen.


72) Welche Änderungen sind erlaubnispflichtig?


Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schußwaffe verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile - ausgenommen Austausch- oder Einsteckläufe - ausgewechselt werden.


73) Welche Änderungen sind nicht erlaubnispflichtig?


Nicht erlaubnispflichtig sind geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung.

Ist das Selbst- oder Wiederladen von Hülsen erlaubt?


74) Ist das Selbst- oder Wiederladen von Hülsen erlaubt ?


Ja, aber für den Erwerb des Pulvers ist eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht erforderlich.


VII Sicherung gegen Abhandenkommen von Schußwaffen und Munition


und sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers.

75) Was ist bei der Waffen- und Munitionsaufbewahrung zu beachten?


Schußwaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern.

Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen

Wohnung befinden, noch besonders einzuschließen. Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern.


76) Was können Sie tun, wenn eine zuverlässige Sicherung bei längerer Abwesenheit oder aus sonst einem Grunde nicht möglich ist?


Die Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem Dritten in sichere Verwahrung gegeben werden.


77) Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?


Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so hat er das binnen einer Woche, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, der zuständigen Behörde anzuzeigen.


78) Was ist zu tun, wenn Waffen oder Munition abhanden kommen?


Das Abhandenkommen ist innerhalb einer Woche seit Kenntniserlangung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


79) Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?


Ja! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen ausübt, hat der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


80) Kann die Behörde verlangen, daß ihr Schußwaffen, Munition oder Erlaubnisscheine zur Prüfung vorgelegt werden?


Ja! Die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlaß anordnen, daß ihr Schußwaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen angemessener Frist zur Prufung vorgezeigt werden.


VIII Verbotene Gegenstände

81) Gibt es Schußwaffen oder sonstige Gegenstände, die nicht erworben, besessen und überlassen werden dürfen?


Ja, die sogenannten verbotenen Gegenstände.


82) Nennen Sie einige dieser Gegenstände.


z.B. Schußwaffen, die über den üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können, Schußwaffen, die zerlegbar sind, deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von Randfeuerpatronen bestimmt sind, Schußwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, Schußwaffen, die vollautomatische Selbstladewaffen sind, Schußwaffen oder Waffenattrappen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, Revolver- und Pistolenmunition mit Geschossen, die einen Spreng- oder Brandsatz oder einen harten Metallkern enthalten, Geschosse mit Betäubungsstoffen, Hohlspitzgeschosse und Teilmantelgeschosse mit Sollbruchstellen für Pistolen- u. Revolvermunition, Nadelgeschosse, Präzisionsschleudern, Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für diese Geräte, sonstige Schleudern mit einer Spannenergie von mehr als 23 Joule.


83) Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen?


Nein! Sie sind aber erlaubnispflichtig.


B. Waffentechnische Fragen


IX Einteilung der Schußwaffen - Technische Waffenbegriffe

84) Aus welchen Teilen besteht eine Schußwaffe?


Wesentliche Teile einer Schußwaffe sind

- der Lauf,

- der Verschluß (Schloß),

- das Patronenlager,

- bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnahme

des Auslösemechanismus bestimmt sind.


Weitere Teile einer Schußwaffe sind

- die Abzugsvorrichtung,

- die Visiereinrichtung

- der Schaft (Griffstück) und ggf. die Mehrschußeinrichtung (Magazin oder

Trommel).


85) Welchen Zweck hat der Verschluß einer Schußwaffe?


Er soll das Patronenlager nach hinten abschließen und der Patronenhülse als

Gegenlager dienen.


86) Welchen Zweck haben die Sicherungen an Schußwaffen?


Sicherungen dienen dazu, die unbeabsichtigte Schußauslösung zu verhindern.


87) Durch welche Vorrichtungen wird eine Waffe gesichert?


Durch die Sicherungen. Die Betätigung der Sicherungen erfolgt durch - Schieber, - Hebel oder Flügel entweder selbsttätig beim Spannen der Waffe (automatische Sicherung) oder - von Hand.


88) Wirken die Sicherungen an Schußwaffen unbedingt sicher?


Nein! Beim Fallen oder beim harten Anstoßen einer geladenen Waffe kann ein Schuß ausgelöst werden.


89) Was ist ein Einstecklauf?


Ein Lauf mit einem Patronenlager, der in den Lauf einer Schußwaffe einge-steckt wird, um Munition mit einem kleineren Kaliber zu verschießen.


90) Wie ist zu erkennen, welche Munition oder Geschosse aus der Waffe verschossen werden können?


a) bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Bezeichnung der Munition,

b) bei Schußwaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an der auf der Schußwaffe angebrachten Kaliberangabe.


91) Welche Maße des Laufs bzw. des Patronenlagers sind entscheidend für die Munition oder die Geschosse, die aus der Waffe verschossen werden können?


Das Laufkaliber und die Abmessungen des Patronenlagers.


92) Was versteht man unter Kaliber?


Kaliber bedeutet Durchmesser des Geschosses bzw. Innendurchmesser des Laufes.

In Waffen mit gezogenen Läufen unterscheidet man zwischen

Feldkaliber = Felddurchmesser

Zugkaliber = Zugdurchmesser

Geschosskaliber = Geschoßdurchmesser


93) Warum genügt im allgemeinen die Angabe des Kalibers auf der Schußwaffe nicht?


Weil es Munition mit verschiedenen Abmessungen und Ladungen bei gleicher Kaliberangabe gibt.

94) Nach welchen Merkmalen ist die Gefährlichkeit einer Schußwaffe zu beurteilen?


a) Nach der Möglichkeit, schnell mehrere Schüsse abgeben zu können (Schußwaffe mit mehreren Läufen oder mit Magazin),

b) nach der Bewegungsenergie, die den Geschossen mit diesen Waffen erteilt werden kann.


95) Was sind Einsätze oder Adapter?


Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit kleinerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben den gleichen Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf der Originalwaffe benutzt.


X Handhabung der Waffe

96) Wleche Grundregeln sind beim Umgang mit Schußwaffen unbedingt zu beachten, wenn andere Personen in der Nähe sind?


Die Waffe darf unter keinen Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, daß sie nicht geladen ist. Die Waffe darf nur zur unmittelbaren Schußabgabe geladen werden. Nach Beendigung des Schießens ist sofort zu entladen. Muß eine Waffe in geladenem Zustand geführt werden, ist Vorsorge zu treffen, daß sie nicht aus der Halterung fallen kann.


97) Wie wird eine Schußwaffe beim Öffnen, Spannen, Laden und Entladen gehalten?


Man wendet sich von den umherstehenden Personen ab und richtet bei Kipplaufgewehren, Revolvern und Pistolen die Laufmündung nach unten, bei Repetiergewehren dagegen stets nach oben.


98) Was ist beim Schießen mit mehrläufigen Schußwaffen hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten?


Es ist besonders zu beachten, daß nach der Abgabe nur eines Schusses die Waffe immer noch geladen sein kann.


99) Was ist beim Schießen mit Selbstladewaffen hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten?


Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, daß nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone eine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schußwaffe somit wieder geladen und entsichert ist!


100) Was ist beim Schießen mit Revolvern hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten ?


Nach Abgabe des ersten Schusses wird beim Spannen des Hahnes von Hand (single action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (double action) ein Patronenlager mit einer neuen Patrone in Abschußposition gebracht.


101) Wie ist eine Selbstladepistole zu entladen?


Beim Entladen von Selbstladepistolen müssen möglichst in gesichertem und entspanntem Zustand zuerst das Magazin und dann die Patrone aus dem Patronenlager herausgenommen werden.


102) Was ist beim Entladen eines Revolvers zu beachten?


Alle Lager der Trommel müssen entleert werden. Bei Revolvern ohne schwenkbare Trommel- oder Kipplaufeinrichtung muß sich der Hahn im Sicherheitsrast befinden.


103) Wie verhalten Sie sich beim Versagen eines Schusses?


Wird der Schuß nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muß damit gerechnet werden, daß die Schußauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt. Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, daß der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 10 Sekunden kann die Waffe geöffnet werden.Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten. Zur Entfernung der Patrone dürfen keine scharfkantigen, aus funkengebendem Material bestehenden Werkzeuge verwendet werden.


104) Woran erkennt man im allgemeinen, ob eine Schußwaffe gesichert oder entsichert ist?


Im allgemeinen wird bei der Entsicherung ein roter Punkt oder ein "F" (= Feuer, fire, feu) und im gesicherten Zustand ein "S" (= sicher, sure, sur) sichtbar. Bei manchen Waffen tritt, solange die Feder des Schlag-bolzens gespannt ist, ein Stift aus dem Verschluß.


105) Woran erkennt man, welche Munition aus einer Schußwaffe verschossen werden kann?


Die Bezeichnung der Munition muß mit der Angabe auf der Schußwaffe übereinstimmen.


106) Wie verhalten Sie sich bei Versagern von Signalmunition?


Eine Minute warten - Mündung abwärts richten - Waffe entladen.


XI Ballistik

107) Was versteht man unter Reichweite eines Geschosses?


Unter Reichweite versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Auftreffpunkt des Geschosses.


108) Können Sie die Höchstreichweiten der Geschosse einiger Munitionssorten angeben?


Beispiele:

.22 kurz 1 000 m

.22 lfB 1 200 - 1 400 m

6,35 mm 900 m

7,65 mm 1 400 m

9 mm Para 2 000 m

. 32 S & W lang 1 200 m

.38 Spezial 1 500 m

.44 Magnum 2 000 m

7,62 x 51 5 000 m

Flintenlaufgeschosse 1 200 m

Schrotpatronen 350 m


(Faustregel: 100 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 300 m)


109) Was versteht man unter Steighöhe eines Geschosses?


Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschoßbahn bei senkrecht nach oben abgegebenen Schuß.


110) Was versteht man unter Streuung der Geschosse?


Unter Streuung versteht man die Abweichung des Einzelgeschosses von der gewünschten Flugbahn. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark zu; er kann durch die Gestaltung des Laufendes der Flinte (Choke) beeinflußt werden.


111) Was verstehen Sie unter Drall bei Waffen mit gezogenen Läufen?


Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder im Innern des Laufes. Der Drall bewirkt, daß das Geschoß beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Längsachse erfährt. Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoß beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Drallänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3 000 bis 3 500 in der Sekunde.


112) Welchen Zweck hat der Drall?


Die durch den Drall bewirkte schnelle Umdrehung des Geschosses ist für die Flugstabilität erforderlich. Durch die Drehung des Geschosses wird sein Kippen während des Fluges verhindert.


XII Langwaffen

113) Welche Arten von Langwaffen unterscheiden wir?


Wir unterscheiden:

1. ein- oder mehrläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),

2. ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Flinten),

3. mehrläufige Gewehre mit glatten und gezogenen Läufen (kombinierte Gewehre).


114) Welche Arten von Gewehren mit gezogenen Läufen kennen Sie?


1. Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)

2. Gewehre zum Verschießen von Randfeuerpatronen, z.B. Zimmerstutzen

für die 4-mm-Randzünder und KK-Gewehre für die Patrone Kal. 5,6 mm oder .22 (Sportwaffen),

3. Jagdgewehre (Pirschbüchsen) ab Kaliber 5,6 mm. Wenn die Gewehre lang geschäftet sind, werden sie

Stutzen genannt.


115) Wie ist die Kaliberbezeichnugn bei Flinten?


Die Kaliberbezeichnung ist nicht das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes. Die Kaliberangabe entspricht vielmehr der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund

(453,6 g) wiegen. Daraus ergibt sich, daß die größere Kaliberzahl den kleineren Durchmesser ergibt.


XIII Kurzwaffen

116) Welche Arten von Kurzwaffen gibt es?


Wir unterscheiden:


1. Revolver und Pistolen zum Verschießen von Patronenmunition

2. Luftdruck- und CO2-Pistolen,

3. Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen.


117) Welches sind die typischen Merkmale eines Revolversystems?


1. Der Revolver ist eine mehrschüssige Waffe mit einem Magazin, das als drehbare Trommel gearbeitet ist.

2. Patronenlager und Lauf sind getrennt.


118) Sind Revolver "Selbstladewaffen" im Sinne des Waffengesetzes?


Double-Action-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes.

Single-Action-Revolver sind keine Selbstladewaffen.


119) Was bedeuten die Begriffe "Single-Action" und "Double-Action"?


Bei "Single-Action" muß man den Hahn (Hammer) von Hand spannen und löst ihn durch das Ziehen am Abzug aus seiner Rast.


"Double-Action" bedeutet, daß bei der Betätigung des Revolverabzuges zunächst die Trommel weitergedreht wird, so daß das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, gleichzeitig wird dabei die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuß aus.


120) Welches sind die typischen Merkmale der Selbstladepistole?


1. Das Magazin befindet sich meistens im Griff oder vor dem Abzug, 2. durch den Rückstoß wird der Selbstlademechanismus beätitgt und durch ihn die leere Hülse ausgeworfen, eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager eingeführt und der Schlagbolzen gespannt.


121) Welche Arten von Pistolen gibt es?


Man unterscheidet


1. einschüssige Einzelladerpistolen (Vorderlader, Terzerole, einschüssige Derringer, Scheibenpistolen im

Kaliber .22 lfB),

2. mehrläufige Pistolen; heute nur noch der zweiläufige Derringer in der Herstellung!

3. Selbstladepistolen.


122) Welche Arten von Selbstladepistolen unterscheidet man nach ihrem Verschlußsystem?


Nach ihrem Verschlußsystem unterscheidet man zwei Hauptgruppen:

1. Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verrigeltem Verschluß. Bei dieser Verschlußart ist der Lauf in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, daß er sich beim Schuß nicht in der Längsrichtung bewegen kann. Das Verschlußstück ist auf dem Gehäuse gleitbar angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.

2. Selbstladepistolen mit beweglichem Lauf und starr verriegeltem Verschluß. Lauf und Verschluß trennen sich erst voneinander, wenn sie fest verbunden eine Strecke miteinander zurückgegangen sind. Während dieser Zeit soll das Geschoß den Lauf bereits verlassen haben. Sobald sich bei der Rückwärtsbewegung die Verriegelung gelöst hat, setzt das Verschlußstück infolge seines Beharrungsvermögens diese Bewegung fort, bis es durch Anstoßen am Gehäuse aufgehalten und durch die Schließfeder wieder nach vorn getrieben wird.


IVX Munition

123) Aus welchen Angaben besteht die Bezeichnung der handelsüblichen Munition?


Die Bezeichnung der handelsüblichen Munition muß den Festlegungen in der Anlage III der 3. WaffV entsprechen.